Alle Informationen zur Impfung für Kinder gegen SARS-CoV-2 finden Sie hier.
Kinder ab 6 Jahren in Risikogebieten - so in fast der ganzen Schweiz. Bei häufigem Aufenthalt in Wald und Wiesen - z.B. Waldkindergarten - schon ab 3 Jahren empfohlen. Die Impfung wird auch Erwachsenen empfohlen, vor allem ab dem Alter von 50 Jahren.
Wir beraten Sie zur Impfung und beantworten Ihnen alle Fragen. Dann wird Ihr Kind kurz untersucht, um auszuschliessen, dass es krank ist.
Wir impfen Ihr Kind auf Ihrem Schoss oder in Ihrem Arm, ganz mutige Kinder sitzen allein. Die Hautstelle, meist der Oberarm, wird kurz desinfiziert. Dann gibt es einen kleinen Pieks und danach ein Pflaster auf die Stelle.
Zum Schluss darf sich Ihr Kind natürlich auch etwas aus unserer Schatzkiste aussuchen.
Ab der 2. Impfung besteht schon ein guter Schutz vor der Erkrankung. Diese wird in der Regel nach 4 Wochen durchgeführt. Es ist auch ein Schnellschema möglich, bei dem die zweite Impfung schon nach 2 Wochen gemacht wird. Eine dritte Impfung zur Auffrischung erfolgt dann nach 5 -12 Monaten.
Die FSME Impfung wird in der Regel sehr gut vertragen. Ab und zu schmerzt der Arm nach der Impfung für 1-2 Tage wie beim Muskelkater. Die Stelle kann auch rot werden oder einen kleinen blauen Fleck zeigen. Andere Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Fieber, Muskelschmerzen, Unruhe oder Schwindel treten nur selten auf.
Gern können Sie einen Termin telefonisch direkt in unseren Standorten oder auch über unser Kontaktformular vereinbaren. In dringenden Fällen können Sie meist auch ohne Termin vorbeikommen.
Für Patienten in Risikogebieten übernimmt die Kosten für die Impfung die obligatorische Krankenversicherung.
Die Impfung gegen die Grippe wird empfohlen für Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung:
Die Wahrscheinlichkeit schwerer Nebenwirkungen nach der Impfung ist um ein Vielfaches kleiner als das Risiko ernsthafter Komplikationen durch eine Grippeerkrankung.
Für Personen, die ein erhöhtes Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung haben, werden die Kosten der Impfung von der obligatorischen Krankenkasse übernommen, sofern die Franchise bereits erreicht wurde.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit